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   BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01   

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https://dejure.org/2001,6335
BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01 (https://dejure.org/2001,6335)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.2001 - 3Z BR 131/01 (https://dejure.org/2001,6335)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 3Z BR 131/01 (https://dejure.org/2001,6335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 75

    § 19 Abs. 4 KostO
    Landwirtschaftsprivileg - Betriebsgröße

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 19 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landwirtschaftsprivileg; Betriebsübertragung; Familieneinkommen; Nicht unerheblicher Teil; Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    KostO § 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19 Abs. 4
    Landwirtschaftsprivileg für einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92

    Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 KostO

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01
    Daraus folgt, dass unter die Privilegierung nur solche landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Betriebe fallen, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG AgrarR 1997, 293; FamRZ 1997, 831).

    In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch anerkannt, dass ein leistungsfähiger Hof nur bei einer gewissen Mindestgröße vorliegt (vgl. BayObLGZ 1992, 231/233 f. m.w.N.).

    Die Einkünfte aus dem Betrieb müssen jedenfalls den Grundstock des Familienunterhalts bilden (BayObLGZ 1992, 231).

  • BayObLG, 22.01.1997 - 3Z BR 265/96

    Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe -

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01
    Daraus folgt, dass unter die Privilegierung nur solche landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Betriebe fallen, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG AgrarR 1997, 293; FamRZ 1997, 831).

    Diese Gesetze schaffen allerdings nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO, nicht aber eine strikte Bindung an die in ihnen vorgesehenen Mindestgrößen, wenn diese - wie hier - annähernd erreicht werden (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 831).

    So hat der Senat in einem vergleichbaren Grenzfall, der seinem Beschluss vom 22.1.1997 (FamRZ 1997, 831) zugrunde lag, die Anwendung des Landwirtschaftsprivilegs bejaht, weil der Beteiligte dort den landwirtschaftlichen Betrieb vollschichtig führte und einen nicht unerheblichen Teil des Familieneinkommens aus dem Betrieb erzielte.

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01
    a) Durch die Einführung der Privilegierung in § 19 Abs. 4 KostO wollte der Gesetzgeber unter ausdrücklicher Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BverfGE 67, 348/367 f.; vgl. auch BVerfGE 15, 337/342) die Erhaltung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe fördern, die vielfach seit Generationen in der Hand bäuerlicher Familien geführt wurden (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs des Bundesrates BT-Drucks. 11/2343 S. 6 f.).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01
    a) Durch die Einführung der Privilegierung in § 19 Abs. 4 KostO wollte der Gesetzgeber unter ausdrücklicher Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BverfGE 67, 348/367 f.; vgl. auch BVerfGE 15, 337/342) die Erhaltung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe fördern, die vielfach seit Generationen in der Hand bäuerlicher Familien geführt wurden (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs des Bundesrates BT-Drucks. 11/2343 S. 6 f.).
  • LG Bamberg, 25.07.1990 - 1 T 2/90

    Voraussetzungen für das Wertprivileg des § 19 Abs. 4 KostO

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01
    Sie ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles gesondert festzustellen (LG Bamberg MittBayNot 1990, 327).
  • OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05

    Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe - ausreichende

    Ein ausreichend leistungsfähiger Betrieb ist in der Regel gegeben, wenn er die nach § 1 Abs. 5 des Gesetz über die Altershilfe für Landwirte bzw. des Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft erforderlichen Mindestgrößen aufweist (im Anschluss an OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG FamRZ 1997; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295).

    Nach der ständigen Rechtsprechung fallen nämlich unter das Privileg des § 19 Abs. 4 KostO nur solche land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG NJW-RR 2001, 1366 f).

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - in folgenden LaFG - und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte - im folgenden GAL - zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).

    Wenngleich ein Grenzfall vorliegen mag und damit zu ermitteln ist, ob ein nicht unerheblicher Teil des Familieneinkommens aus dem Betrieb erzielt werden kann (BayObLG NJW-RR 2001, 1366), hat das Landgericht ausreichend Ermittlungen (§ 154 Abs. 4 Satz 4 KostO, § 12 FGG) vorgenommen.

  • OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06

    Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur

    Die Größe der im Übergabezeitpunkt nicht verpachteten Fläche (ca. 73, 8 ha forstwirtschaftliche Fläche) reicht aus, um den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern zu können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG NJW-RR 2001, 1366 f; Senatsentscheidung v. 24.10.2005 RNotZ 2005, 622).

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).

  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02

    Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes - Nachweis und

    Nach der Rechtsprechung des Senats fallen unter dieses Privileg nur solche land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (vgl. BayObLGZ 1992, 231/233 und zu den Einzelheiten den im vorliegenden Verfahren ergangenen, den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 16.5.2001, abgedruckt in NJW-RR 2001, 1366).
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